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24.04.2007, 11:02 Uhr |
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Als gemeinsame Veranstaltung mit dem Bildungswerk Raesfeld:
"Wer zahlt was?"
- Auswirkungen der Gesundheitsreform
Referent: Werner Koop, Regionaldirektor der Vereinigten IKK Borken-Bocholt
Villa Becker - Umfassend und sehr verständlich erörterte Werner Koop, Regionaldirektor der Vereinigten IKK Borken-Bocholt, das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung“.
Kernthemen der Gesundheitsreform 2007 sind der Versicherungsschutz für alle, die Erweiterung der Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten, ein stärkerer Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit, Bürokratieabbau und mehr Transparenz im System.
„Die Strukturreform bringt einige Verbesserungen im Leistungskatalog der Krankenkassen“, so Werner Koop. Mutter/Vater-Kind-Kuren, Rehabilitationskuren sowie Geriatrische Rehabilitation werden zur Pflichtleistung der Krankenversicherungen ebenso wie die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes empfohlenen Schutzimpfungen. Mobile Rehabilitation in der Wohnung schwerkranker Patienten werde ermöglicht und eine bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Pflege ergebe sich durch Ambulante Behandlungen im Krankenhaus bei schweren oder seltenen Krankheiten wie z. B. bei Krebs oder Aids. Hilfsmittel werden zudem im Einzelfall auch bei stationärer Pflege gewährt.
0,55 € je Versicherten und Jahr setzen die Krankenkassen zukünftig für die Förderung von Selbsthilfegruppen ein. Verbesserte Rahmenbedingungen für häusliche Krankenpflege und Palliativversorgung bringen den Versicherten weitere Vorteile.
„Aber es gibt auch Leistungsbeschränkungen“, so Werner Koop. Eine Steigerung der Eigenverantwortung der Versicherten würde durch ganzes oder teilweises Versagen des Krankengeldes, z. B. bei den Folgekosten von Schönheitsoperationen, Piercings und Tätowierungen, angestrebt.
Gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten will die Politik durch neue Regelungen bei der Zuzahlungsbefreiung ab 2008 setzen. So soll eine reduzierte Belastungsgrenze von 1 % statt 2 % des jährlichen Haushaltseinkommens für „Chroniker“ nur noch möglich sein, wenn der Arzt „therapiegerechtes Verhalten“ bescheinigt.
Eine abgesenkte Zuzahlungsregelung gilt für „Nicht-Chroniker“ ab 2008 nur noch ab bestimmten Altersgrenzen. Relevante Vorsorgeuntersuchungen müssen vor Eintritt der chronischen Erkrankung regelmäßig in Anspruch genommen worden sein oder der Kranke muss an einem DMP-Programm für chronisch Kranke teilnehmen, um eine abgesenkte Zuzahlungsregelung in Anspruch nehmen zu können.
Werner Koop berichtete auch über das Wahlrecht für alle zur Kostenerstattung und die gesetzlichen Grundlagen für die ab April möglichen Wahltarife. Selbstbehalttarif, Kostenerstattungstarif, Tarif für Nicht-Inanspruchnahme, Arzneimittel-Tarif und Krankengeld-Tarif sowie das Hausarztmodell wurden mit ihren Vor- und Nachteilen für die Versicherten detailliert erläutert.
Die Frauen-Unions-Vorsitzende Anja Grömping bedankte sich bei Herrn Koop für den interessanten Vortrag und die geduldige Beantwortung der vielen Fragen.
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